Kosten und Abrechnung
In meiner Praxis biete ich Psychotherapie für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler an. Die Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte können leider nicht direkt durch Vorlage der Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Privatversicherte
Die Privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel problemlos. Grundlage der Abrechnung der Leistungen für Privatpatienten ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte informieren sie sich vorab über die Formalitäten bezüglich der Kostenübernahme und in welchem Rahmen ihr Versicherungsvertrag eine Psychotherapie abdeckt.
Selbstzahler
Selbstverständlich können sie die Kosten für eine Therapie auch selbst übernehmen. Dies empfiehlt sich, wenn ihr Versicherungstarif nur eine begrenzte Anzahl Sitzungen pro Jahr abdeckt, oder wenn sie die Therapie diskret halten wollen und nicht wünschen, dass eine Diagnose bei ihrer Versicherung gespeichert wird. Das Honorar richtet sich auch bei selbstbezahlten Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfeberechtigte
Für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare wird die Psychotherapie meist von der Beihilfe übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Beihilfestelle die gutachterliche Stellungnahme zur Behandlungsbedürftigkeit durch die zuständige Krankenkasse anerkennt. Gleichermaßen gilt auch hier die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ihren individuellen Anspruch prüfe ich gerne mit ihnen gemeinsam.